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   VGH Bayern, 29.12.2020 - 11 CS 20.2355   

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VGH Bayern, 29.12.2020 - 11 CS 20.2355 (https://dejure.org/2020,44650)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.12.2020 - 11 CS 20.2355 (https://dejure.org/2020,44650)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Dezember 2020 - 11 CS 20.2355 (https://dejure.org/2020,44650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; StVG § 3 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 7, § 46 Abs. 1; FeV Anl. 4 Nr. 9.1, 9.5
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter dem Einfluss von Amphetamin

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter dem Einfluss von Amphetamin

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1292

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2020 - 11 CS 20.2355
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn - wie hier - einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 11; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 14; B.v. 17.5.2019 - 11 CS 19.308 - juris Rn. 15; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 jeweils m.w.N.).

    Auch hat der Senat derartige Behauptungen nur dann für beachtlich gehalten, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Nahrungsmittel bzw. hier Nahrungsergänzungsmittel zugänglich zu machen; ferner, dass dieser selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und deren Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2020 - 11 CS 20.2355
    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 14; B.v. 17.5.2019 - 11 CS 19.308 - juris Rn. 15; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 jeweils m.w.N.).

    Außerdem ist der für die Wiedererlangung der Fahreignung im Sinne von Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV erforderliche Nachweis, dass kein Betäubungsmittelkonsum mehr besteht, regelmäßig erst dann geführt, wenn eine Abstinenz von einem Jahr und ein motivational gefestigter Verhaltens- und Einstellungswandel nachgewiesen ist (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn. 19; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2020 - 11 CS 20.2355
    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - juris Rn 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 11 CS 18.2333

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2020 - 11 CS 20.2355
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn - wie hier - einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 11; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.10.2019 - 11 CS 19.1434

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Verdachts des Bestehens einer Psychose

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2020 - 11 CS 20.2355
    Das Landratsamt ist der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung gefolgt, wonach bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2019 - 11 CS 19.1434 - juris Rn. 20 m.w.N.; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 55, 46).
  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 11 CS 17.601

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Einnahme von Drogen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2020 - 11 CS 20.2355
    Ein Ermessen steht der Behörde insoweit nicht zu (BayVGH, B.v. 24.4.2017 - 11 CS 17.601 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 17.05.2019 - 11 CS 19.308

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Metamphetaminkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2020 - 11 CS 20.2355
    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 14; B.v. 17.5.2019 - 11 CS 19.308 - juris Rn. 15; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2020 - 11 CS 20.2355
    Außerdem ist der für die Wiedererlangung der Fahreignung im Sinne von Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV erforderliche Nachweis, dass kein Betäubungsmittelkonsum mehr besteht, regelmäßig erst dann geführt, wenn eine Abstinenz von einem Jahr und ein motivational gefestigter Verhaltens- und Einstellungswandel nachgewiesen ist (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 11 C 20.670 - juris Rn. 19; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 11 CS 21.1896

    Entziehung der Fahrerlaubnis und behaupteter unwillentlicher Drogenkonsum

    Daher muss, wer sich darauf beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 29.12.2020 - 11 CS 20.2355 - BeckRS 2020, 38196 Rn. 14; B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 14; B.v. 17.5.2019 - 11 CS 19.308 - juris Rn. 15 jeweils m.w.N.).

    Auch hat der Senat derartige Behauptungen nur dann für beachtlich gehalten, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk bzw. Nahrungsmittel zugänglich zu machen; ferner, dass dieser selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und deren Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (vgl. BayVGH, B.v. 29.12.2020 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 21.968

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge wegen Drogenkonsums

    Wer sich darauf beruft, muss einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 29.12.2020 - 11 CS 20.2355 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 20.2342

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Außerdem entspricht die vom Antragsteller vertretene Rechtsauffassung nicht der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach an den Inhalt der schriftlichen Begründung der Vollzugsanordnung keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind und bei Kraftfahrern, denen die erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt, das Erlassinteresse regelmäßig mit dem Vollzugsinteresse identisch ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.12.2020 - 11 CS 20.2355 - juris Rn. 17; B.v. 16.10.2019 - 11 CS 19.1434 - juris Rn. 20 m.w.N.; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 55, 46).
  • VGH Bayern, 19.11.2021 - 11 CS 21.2215

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Kokain) - einstweiliger

    Daher muss, wer sich darauf beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 29.12.2020 - 11 CS 20.2355 - juris Rn. 14; B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - juris Rn. 14; B.v. 17.5.2019 - 11 CS 19.308 - juris Rn. 15; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 jeweils m.w.N.).
  • VG München, 30.08.2021 - M 6 S 21.2649

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht vorgelegten Gutachtens u.a. bei Herz-

    An den Inhalt der Begründung sind dabei allerdings keine zu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 29.12.2020 - 11 CS 20.2355 - juris Rn. 17; B.v. 16.10.2019 - 11 CS 19.1434 - juris Rn. 20 m.w.N.; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 55, 46 - Erlass- und Vollzugsinteresse regelmäßig deckungsgleich).
  • VG Ansbach, 26.01.2021 - AN 15 S 20.00379

    Unbegründeter Eilrechtsantrag gegen partielles Hundehaltungsverbot und

    An den Inhalt der schriftlichen Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO sind allerdings keine zu hohen Anforderungen zu stellen (BayVGH, B.v. 29.12.2020 - 11 CS 20.2355 - BeckRS 2020, 38196 Rn. 17).
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